Hallo,
unter http://inforz.d120.de/intern/index.php/Inforz2006-3/ Verfassungsklage bzw. weiter unten befindet sich der schnell zusammengeschusterte Text über die Verfassungsklage.
Schaut bitte mal drüber und korrigiert Fehler im Wiki bzw. schickt mir Ergänzungs-/Verbesserungsvorschläge zu, damit das Sonntag Nachmittag fertig sein wird.
\Header Verfassungsklage gegen das Studiengebührengesetz
\Teaser Die CDU-geführte Hessische Landesregierung hat am 5. Oktober 2006 trotz verfassungsrechtlicher Bedenken einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Einführung allgemeiner Studiengebühren beschlossen. Über eine vom Volk initiierte Verfassungsklage versuchen die Hessischen Studierendenvertretungen nun, das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof für nichtig erklären zu lassen.
Streitpunkt ist Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung. In ihr heißt es "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich" und der Hochschulzugang dürfe nur "von der Eignung" abhängig gemacht werden. Auch die letzte Zeile des ersten Absatzes über das "angemessene Schulgeld" ist nach verbreiteter Meinung kein Freibrief für allgemeine Studiengebühren. Denn die "wirtschaftliche Lage" läßt Gebühren genau dann nicht zu, wenn für die Studiengebühren ein Darlehen aufgenommen werden muß, wie es die Landesregierung von vielen erwartet.
Nachdem das Gesetzesvorhaben durchgekommen ist, wird nun der Hessische Staatsgerichtshof das letzte Wort haben. Davor gilt es aber noch eine Hürde zu meistern: Es müssen binnen eines Jahres 43.308 in Hessen wahlberechtigten Personen (1% der Wahlberechtigten) die geplante Verfassungsklage unterstützen. Sobald genügend Unterschriften vorliegen, muß sich der Staatsgerichtshof damit befassen und ein Urteil fällen.
Mancher wird sich jetzt fragen, was aus der angekündigten Verfassungsklage der Oppositionsparteien geworden ist. Sie '''sollte''' eigentlich Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres eingereicht werden. Doch zur Sicherheit (man weiß ja, wie Politiker oft zu ihren Worten stehen...) und um das Thema "am köcheln zu halten" haben die Studierendenvertretungen Ende Oktober eine eigene Klage beschlossen.
Neben dem "warmhalten" des Themas Studiengebühren soll weiterhin der Druck aufrechterhalten werden. Außerdem wird unter der Hand damit gerechnet, ''deutlich'' mehr als die notwendigen 43.308 Unterschriften zu bekommen. Und je mehr Unterschriften gesammelt werden, um so deutlicher wird die politische Botschaft sein.
\Zwischen Die Unterschrift und die Bürokratie
Doch leider genügt es nicht, das Formular direkt auszufüllen und einzuwerfen. Es muß zwingend in der zuständigen Gemeindeverwaltung, in der Ihr Euren Hauptwohnsitz habt, unterschrieben und abgestempelt werden. Die Behörde muß vor Ort durch zwei Stempel bestätigen, daß Ihr erstens das Formular unter den Augen eines Beamten selbst unterschrieben habt, und zweitens, daß Ihr zu diesem Zeitpunkt in der Gemeinde/Stadt gemeldet und wahlberechtigt gewesen seid. Gebühren werden nicht erhoben; sollte eine Behörde doch meinen dies tun zu müssen, meldet Euch bitte. Die Adressen der zuständigen Behörden für ganz Hessen findet Ihr unter \url{http://www.verfassungsklage- bildung.de/wo-muss-ich-unterschreiben/}.
Die ausgefüllten und abgestempelten Formulare werden zentral beim AStA in Frankfurt gesammelt. Damit nicht jeder die Formulare selbst dorthin schicken muß, sind in viele Sammelstellen eingerichtet worden. In Darmstadt können die Formulare z.B. im AStA-Büro im Alten Hauptgebäude oder direkt im Fachschaftsraum D120 abgegeben werden, von wo aus sie dann weitergeleitet werden.
\Zwischen Eure Hilfe wird gebraucht
Es sei nochmals betont, daß ''nicht nur Studierende'', sondern alle in Hessen wahlberechtigten Bürger Unterschreiben können. Ihr könnt helfen, indem Ihr ein dutzend Formulare mitnehmt und zu Hause an Verwandte, Freunde und Bekannte verteilt (und z.B. die Formulare selbst von zu Hause wieder mitnehmt und in Darmstadt abgebt).
Außerdem könnt Ihr gerne Plakate und Broschüren auch in höherer Stückzahl bekommen, um in Eurer Heimat für die Verfassungsklage zu werben. Sprecht einfach den AStA bzw. die Fachschaft an.
\Zwischen Noch ist nichts entschieden
Noch immer können Studiengebühren verhindert werden. Die Chancen für ein Urteil, daß das "Studienbeitragsgesetz" für nichtig erklärt, stehen nicht schlecht. Der Staatsgerichtshof ist unabhängig und die Richter haben die Landesregierung schon desöfteren in ihre Schranken gewiesen.
Kommen wir mit der Verfassungsklage durch, wäre danach der einzigen Weg zur verfassungkonformen Einführung von allgemeinen Studiengebühren eine Verfassungsänderung, für die eine Mehrheit bei einer Volksabstimmung bzw. eine 2/3-Mehrheit im Landtag stimmen müsste. Und das wird in absehbarer Zukunft sicher nicht passieren.
\Autor Andreas Marc Klingler
\Kasten{Das Formular kann unter \url{http://www.verfassungsklage- bildung.de/} heruntergeladen werden. Es befindet sich außerdem in jeder Infobroschüre, die im Piloty-Foyer an der Infowand und in D120 sowie im AStA-Büro auch in größeren Mengen zum Mitnehmen bereitliegen.}
---- In den Text soll oben rechts über ca. 1/3-Seitenhöhe das Logo unter / media/inforz/inforz2006-3/studiengebuehren/verfassungsklage.jpg.
Gruß Andreas Marc Klingler