Sehr geehrte Redaktion, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Auslanderfahrungen sind für Studierende heute obligatorisch. Allerdings gehen viele das wichtige Thema Versicherungsschutz leichfertig an. Deshalb anbei eine kleine Ratgebermeldung, Abdruck honorarfrei. Eine redaktionelle Berücksichtigung würde uns freuen. Gern steht der Auslandsversicherungsexperte Hans Walter Schäfer auch z.B. für Telefoninterviews oder Leseraktionen zur Verfügung.
Den Pressetext mit Foto-Links können Sie auch downloaden, siehe unten.
Vielen Dank und beste Grüße Ihr Team von Pressways PR
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(1) Pressemitteilung
Gesetzliche Krankenkasse nicht immer ausreichend: Studieren im Ausland erfordert speziellen Versicherungsschutz
Niederkassel, 16.05.2007
Eine Zeitlang im Ausland leben und arbeiten für künftige High Potentials gilt mittlerweile ein Auslandssemester oder -studium schon fast als selbstverständlich. Andere Länder und Kulturen auf diesem Wege kennen zu lernen, Fremdsprachen zu vertiefen und fachliche Erfahrungen zu sammeln, hat nicht nur seinen ganz besonderen Reiz, es wird auch für die berufliche Karriere immer wichtiger. Jahr für Jahr zieht es deshalb mehr Menschen ins nahe oder ferne Ausland, um sich als Student, Sprachschüler, Praktikant oder Gastwissenschaftler die begehrten Qualifikationen zu erwerben.
Doch so groß die Begeisterung auch sein mag: Gedanken an den Krankheitsfall sollten dabei nicht auf der Strecke bleiben. "Für solche Auslandsaufenthalte bietet die gesetzliche Krankenkasse nicht immer den entsprechenden Versicherungsschutz", gibt Auslandskrankenversicherungsexperte Hans Walter Schäfer zu bedenken. "Hier gilt es rechtzeitig zu klären, ob die bestehende Versicherung die Leistungen auch während der Zeit des Auslandsaufenthaltes erbringt dies ist normalerweise nur der Fall, wenn mit dem betreffenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht."
Selbst dann, so Schäfer, werden Leistungen nur nach den Regelungen des Gastlandes gewährt: "Es gilt der Leistungsstandard der nationalen Krankenkasse und der ist häufig niedriger als in Deutschland." Zudem fallen bei Behandlungen im Ausland meist Eigenbeteiligungen an. So werden beispielsweise Medikamente und Arzneimittel nur zum Teil, die Kosten für zahnärztliche Behandlung oder Zahnersatz oft gar nicht erstattet. Auch sind die Ärzte nicht immer bereit, Patienten auf ausländische Krankenscheine zu behandeln. Sie verlangen in der Regel eine sofortige Bezahlung ihrer Leistungen.
Besser sieht die Lage bei privat Versicherten aus zumindest innerhalb Europas. Hier besteht im Normalfall keine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes; auch Beitragszuschläge werden nicht erhoben. Im außereuropäischen Ausland, insbesondere in den USA, stellt sich die Sache schon schwieriger dar. Für diese Fälle empfiehlt Schäfer eine schriftliche Anfrage beim derzeitigen Versicherer einzureichen. Sollte die derzeitige Versicherung zu teuer oder die Leistungen nicht ausreichend sein, rät der Auslandskrankenversicherungsprofi den jetzigen Vertrag in eine Anwartschaft umzustellen und für den Zeitraum des Auslandaufenthaltes einen speziellen Auslandskrankenversicherungstarif zu wählen.
Für weitere Informationen hat Hans Walter Schäfer eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der marktgängige Versicherungsangebote online verglichen werden können. Unter www.auslandstreff.de finden Interessierte wichtige Informationen und nützliche Hinweise rund um das Thema Krankenversicherung, so auch wertvolle Versicherungstipps für die USA. Hier nämlich akzeptieren die Universitäten eine Versicherung zumeist nur dann, wenn ein gewisser Leistungsumfang vorhanden und gewährleistet ist. Dazu müssen der Hochschule sämtliche Versicherungsunterlagen auf Englisch vorgelegt werden.
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