Berlin, 27. November 2013.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Verband der 58 Studentenwerke zieht aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD die Konsequenz, dass der Bund nun auch in die Grundfinanzierung der Studentenwerke einsteigen muss – so wie es im Vertrag für die Hochschulen
vorgesehen ist.
In einer ersten Stellungnahme erklärt DSW-Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann:
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Vertrag vorsieht, dass der Bund nun in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen und dazu die föderalen Finanzbeziehungen ändern will. Bundesfinanzierung: Das muss
dann auch für die Studentenwerke in Deutschland gelten.
Dass die künftige Bundesregierung die Wohnraumförderung ausbauen will, ist ebenfalls zu begrüßen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Studierende, denn dadurch werden
die regionalen Wohnungsmärkte entlastet. Hier müssen den Runden Tischen nun Taten folgen.
Ebenso begrüßt das Deutsche Studentenwerk, ein Bundesteilhabegesetz schaffen zu wollen. Hier gehören unbedingt auch Leistungen für Studierende mit Behinderung hinein.
Auffällig ist allerdings, dass BAföG-Verbesserungen im Koalitionsvertrag – im Gegensatz etwa zum Deutschlandstipendium – mit keinem Wort erwähnt werden. Dies kann nur damit erklärt werden, dass die künftige
Bundesregierung ihren zu Jahresbeginn 2014 fälligen BAföG-Bericht nutzen wird, um die von der Bundesbildungsministerin im Frühjahr angekündigte BAföG-Anpassung und Weiterentwicklung dort zu verankern. Die Weiterentwicklung des BAföG hatten die Koalitionsparteien
ja auch in ihren Wahlprogrammen festgeschrieben. Wir gehen nun davon aus, dass die Bundesregierung eben unabhängig vom Koalitionsvertrag 2014 eine BAföG-Novelle auf den Weg bringt.“
Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Kultur
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