Gemeinsame Pressemitteilung von Deutschem Behindertenrat, Deutschem Gewerkschaftsbund, Hochschulrektorenkonferenz und Deutschem Studentenwerk
Studierende mit Behinderung: Hochschulen, Gewerkschaften, Studentenwerke und Betroffene fordern bundeseinheitliche Regelung
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Bundesregierung reformiert Eingliederungshilfe auch für Studierende mit Behinderung
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Hochschulrektorenkonferenz, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Behindertenrat und Deutsches Studentenwerk mit gemeinsamer Erklärung
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Wichtigste Forderung: Leistungsvergabe bundesweit einheitlich und bedarfsdeckend regeln
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Zuständigkeit für die Leistungen nicht an die Hochschulen
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Verbände reagieren auf Bericht der Bundesregierung zum „Bundesteilhabegesetz“
Berlin, 24. Juli 2015. Damit Studierende mit Behinderung an allen Hochschulen in Deutschland gleichen Zugang zu technischen, personellen oder Mobilitätshilfen
haben, müssen diese Leistungen auch zukünftig bundesgesetzlich und einheitlich geregelt werden. Das fordern die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und das Deutsche Studentenwerk (DSW)
in einer gemeinsamen Erklärung.
Anlass für die gemeinsame Positionierung der vier Verbände ist der Mitte Juli 2015 veröffentlichte Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur künftigen Ausgestaltung der sogenannten Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung im Rahmen eines „Bundesteilhabegesetzes“.
„Menschen mit Behinderungen brauchen individuell zugeschnittene Unterstützung für die gesamte Bildungs- und Erwerbsbiografie“,
so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Alles andere läuft einem inklusiven Bildungssystem genauso zuwider, wie einem inklusiven Arbeitsmarkt. Die Unterstützung muss sich auf alle angestrebten
Bildungs- und Qualifizierungsschritte erstrecken und bundeseinheitlich geregelt sein.“
Hochschulen, Gewerkschaften, Studentenwerke sowie die Betroffenen selbst wenden sich dezidiert gegen die in dem BMAS-Bericht auch vorgeschlagene Option, die Zuständigkeit für die Leistungen für Studierende mit
Behinderung in die Hochschulen zu verlagern.
Dazu erklärt Dr. Thomas Kathöfer, der Generalsekretär der Hochschulrektoren-konferenz: „Unterstützungsleistungen an Studierende mit Behinderung müssen auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelungen von einschlägig
fachkundigen Einrichtungen gewährt werden. Die Mission von Hochschulen ist eine gänzlich andere. Insofern ist die Forderung in diesem Kontext eindeutig: Keine Übertragung missionsfremder Verwaltungsaufgaben an die Hochschulen.“
„Das könnte zu einem buntscheckigen Teppich von Länderlösungen oder gar individuellen Hochschullösungen führen“, befürchtet auch DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Mit einer bundesgesetzlichen Regelung
lassen sich ein einklagbarer Rechtsanspruch und einheitliche Standards der Leistungsvergabe am besten realisieren – unabhängig von der Finanzkraft einzelner Bundesländer oder gar einzelner Hochschulen.“
Die Verbände fordern zugleich, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen genutzt werden müsse, um die Leistungen an moderne Bildungsverläufe anzupassen
und bestehende Restriktionen beim Leistungszugang zu beseitigen.
So erklärt der Sprecher des Deutschen Behindertenrates, Dr. Ilja Seifert: „Technische Hilfen, Assistenzen oder Gebärdensprachdolmetscher müssen den Studierenden bedarfsdeckend und unbürokratisch zur Verfügung
gestellt werden.“ Es könne nicht sein, so Seifert, dass einer gehörlosen Studierenden die Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetschers verweigert werde, weil sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe.
7% der Studierenden haben eine Behinderung. Für technische oder personelle Hilfe oder für ihre Mobilität können diese Studierenden „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen.
Das wird bisher über die Sozialhilfeträger umgesetzt.
Die gemeinsame Erklärung von HRK, DGB, DBR und DSW:
https://www.studentenwerke.de/de/content/anforderungen-eine-reform-der-bisherigen
Abschlussbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz vom 14. Juli 2015:
Ansprechpartnerin und -partner für die Medien:
bei der Hochschulrektorenkonferenz:
Susanne Schilden, Tel. 0228 887 152,
presse@hrk.de
beim Deutschen Gewerkschaftsbund:
Jan Piegsa, Tel. 030 24060 216, Mobil 0171 228 9996,
jan.piegsa@dgb.de
beim Deutschen Behindertenrat:
Dr. Ilja Seifert, Tel. 030 280 95 4269,
dbr@abid-ev.de
Stefan Grob
Referatsleiter Presse/Kultur
Stellvertreter des Generalsekretärs
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