Am 30.03.2007 um 11:56 schrieb Ulf K.:
Dies ist das Titelbild der FifF-Kommunikation 2/2006 gewesen und würde ich gerne in einem der Artikel über Kritische Information einstreuen. Unten ist die E-Mail mit der "Genehmigung". Ich denke, daß reicht; oder sollte man sich da besser schriftlich absichern?
Das kommt m. Erachtens nur darauf an ob die Person die das unten geschrieben hat, die entsprechende Befugnis hat.
Ich gehe aufgrund folgender E-Mail sehr stark davon aus, hier zur Vollständigkeit auch über die Liste:
Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
Von: db db@fiff.de Datum: 28. März 2007 12:06:51 MESZ An: "Andreas Marc Klingler (by way of FIfF-Buero buero@fiff.de)" andreas@fachschaft.informatik.tu-darmstadt.de Betreff: Re: Nachdruckgenehmigung eines Titelbildes
Lieber Andreas,
wir haben die Druckgenehmigung für das Bild von der Agentur Voller Ernst, http://www.voller-ernst.de
Frag sie doch mal, ob sie es Euch auch genehmigen, am besten bei Herrn Krimmer: Krimmer@voller-ernst.de
Danke für das Lob der FIfF-Kommunikation von wegen Anregungen. Und vergiss uns nicht, wir freuen uns über alle Beitraege von Euch, auch kurze.
Herzliche Grüße, Dagmar Boedicker
From: Dagmar Boedicker Redaktion FIfF-Kommunikation Fuerstenrieder Str. 24 D-80687 Muenchen email: db@fiff.de Tel: ++49-89-725 65 47
Gruß Ulf
Gruß Andreas Marc Klingler