Berlin, 16. Juni 2014. Sind Hochschulkürzungen angesichts der ab dem Jahr 2020 greifenden Schuldenbremse in den deutschen Bundesländern unvermeidlich,
die ab dem Jahr 2020 zum Ausgleich ihrer Haushalte keine Kredite mehr aufnehmen dürfen? Wird Wissenschaftspolitik in Zeiten der Schuldenbremse zum Verwalten des Mangels? Diesen Fragen geht die neue Ausgabe des DSW-Journals nach, des bildungspolitischen Magazins
des Deutschen Studentenwerks (DSW).
Autor Tilmann Warnecke beschreibt, wie unterschiedlich einzelne Länder angesichts der Schuldenbremse mit ihren Hochschulen umgehen. In Sachsen-Anhalt, Sachsen, dem Saarland und Bremen stehen teils drastische
Kürzungen an. „Hochschulen können von den Konsolidierungsbeiträgen nicht ausgenommen werden“, rechtfertigt das beispielsweise Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Hartmut Möllring.
Anders in Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein. Dort soll die staatliche Finanzierung der Hochschulen zumindest moderat steigen. „Es ist alles eine Frage der Prioritätensetzung“, kommentiert in dem Artikel
Peer Pasternack, der Direktor des Instituts für Hochschulforschung in Halle-Wittenberg.
Für viele Experten, schreibt Warnecke, laute der Generalplan: Der Bund muss in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Darauf hoffen etwa Horst Hippler, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) und Peter Strohschneider, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Nur: Für den Bund gilt die Schuldenbremse bereits ab dem Jahr 2016.
Die Titelgeschichte „Gibt es einen Plan B?“ auf den Seiten 12 bis 17 dieses Downloads:
http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dswjournal_02_14.pdf
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Stefan Grob
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