Hallo Thomas,
in den Verträgen steht dazu folgendes:
"(3) Das Semesterticket ist innerhalb des RMV-Tarifgebietes gültig in allen Verkehrsmitteln des RMV, die Zeitkarten-InhaberInnen im Ausbildungstarif in der Vertragslaufzeit zugänglich sind oder werden. [...] (4) Das RMV-AStA-Semesterticket gilt auf den Linien und Verkehrsmitteln des Verkehrsbundes-Rhein-Neckar (VRN) in den Tarifgebieten des Übergangs RMV-VRN, das heisst in den Tarifgebieten 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850, 4870 und 67. Die genannten Tarifgebiete beschreiben den Landkreis Bergstraße, sowie das Gebiet der Gemeinden Weinheim und Worms. [...]"
In Bezug auf die Karte im Anhang sollten die von dir genannten Punkte klar definiert werden.
Grüße
17.08.2009 11:45 - Thomas Pilot schrieb:
Hallo Irgendwie-beim-Semesterticket-zuständig-Seiende,
bei der Überarbeitung eines Artikels in unserem Inforz für die Ersties ist mir aufgefallen, dass der südliche Gültigkeitsbereich des Semestertickets nicht klar definiert ist. Wir haben die Infos wohl ursprünglich aus diesem grün-weißen AStA-Faltblatt, sollte da vielleicht auch ergänzt werden. Zu den Unklarheiten (nicht nur im Süden) im Einzelnen:
- es fehlen einige Grenzbahnhöfe im Norden - sind das einfach die
letzten im weißen Bereich des Netzplans [1]? Also etwa Richtung Erndtebrück (RB43) als Grenze Wallau?
- als Grenzbahnhof Richtung Eberbach ist Erbach angegeben, der weiße
Bereich geht aber bis nach Eberbach
- was ist mit den Stationen links von Eberbach (Hirschhorn etc.)? Laut
Legende sind die im (VRN-)Übergangsbereich, man muss halt in Eberbach umsteigen. Sind die drei Stationen vom Semesterticket abgedeckt?
- was ist mit den VRN-Linien, die komplett im Übergangsbereich liegen:
-- von Weinheim nach Fürth -- von Bensheim nach Worms Hbf -- von Biblis nach Worms Hbf
Gut wäre eine "offizielle" Aussage, um das mal definitiv zu klären. Die RMV-Hotline hatte natürlich keine Ahnung, konnte mir keinen besseren Ansprechpartner als den AStA anbieten, auch nicht RMV-intern. Da müsste man vielleicht sogar in den Vertrag mit dem RMV schauen, oder in einen (existierenden?) Zusatzvertrag mit dem VRN.
Die RMV-Seiten sind leider nicht so eindeutig: "Das SemesterTicket gilt im RMV-Gebiet und in den VRN-Übergangstarifgebieten für Studierende an der [...] Technischen Universität Darmstadt" [2] versus "Für Relationen, die ausschließlich in den Übergangstarifgebieten verlaufen, gilt der RMV-Tarif nicht." [3].
Was bei Schaffnern durchgeht, ist nochmal eine andere Sache, da ist das wohl alles nicht so eng.
Gruß Thomas Pilot
Fachschaft Informatik
[1]
http://www.rmv.de/coremedia/generator/Bilder/0Abbildungen/PlaeneNetzplaene/P...
[2]
http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Tickets/Fahrkartensortiment/Spezia...
[3]
http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Tickets/Fahrkartensortiment/Sonsti...
-- Mobilitätsreferat des AStA der TU Darmstadt Fabian Letzkus
AStA TU-Darmstadt Hochschulstr. 1 64289 Darmstadt
mail: verkehr@asta.tu-darmstadt.de web: www.asta.tu-darmstadt.de
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