Hallo Uli,
anbei übersende ich den aktuellen Artikel für das Inforz. Bitte schau noch mal drüber, ob wir das so drucken können, besonders die "@todo"-Kommentare. Ich komme morgen früh vorbei zum kurzen Besprechen.
MfG, Arne Pottharst
\begin{artikel}{Änderung der\ Allgemeinen Prüfungsbestimmungen}{ Seit dem 1. Oktober 2004 sind sie in Kraft: die neuen "`Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt"' (APB). Wir stellen hier die wichtigsten Änderungen vor.}
Die APB ersetzen die bisherigen Diplom-, Lehramt-, Magister-, etc. Prüfungsordnungen. Sie bilden den Rahmen für alle Prüfungen an der TU Darmstadt und regeln zusammen mit den Studienordnungen und Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche den Ablauf des Studiums und der Prüfungen.
\zwischen{Fristen}
Als erstes wird es ab jetzt keine Frist mehr geben, in der man seine gesamte Vordiplom-, Diplom- oder Bachelorprüfung ablegen muss. Diese Frist, die bisher zwei Jahre betrug, ist ersatzlos gestrichen worden, da ja jetzt ein zügiges Studium schon durch das Studienguthabengesetz garantiert wird.
\textbf{@todo Was ist damit:} Die zweite Änderung, die alle Informatik-Studierenden betrifft, ist, dass ab jetzt alle Abschlussarbeiten von zwei Hochschullehrern begutachtet werden müssen.
\zwischen{Der Freischuss}
Zwei weitere Änderungen sind nur für den Bachelor-Studiengang relevant: Die Freischussregelung, die besagt, dass der erste Versuch einer Prüfung in der Regelstudienzeit als Freischuss gilt und bei Nichtbestehen nicht gezählt wird (und außerdem bis zu einem Viertel der als Freischuss gemachten Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholt werden kann) gilt jetzt nur noch für abschließende Prüfungen.
\textbf{@todo ist das nachfolgende bei uns auch so?} Da bei uns die Vordiplom- und Diplomprüfungen als abschließende Prüfungen gelten, wird diese Regelung also im Diplomstudiengang weiter gelten, nicht jedoch im Bachelor-Studiengang, da die Prüfungen dort sogenannte studienbegleitende Prüfungen sind. Im Gegenzug dazu dürfen jetzt bis zu einem Viertel der Prüfungen (und nicht wie bisher nur eine) nach dem zweiten Nichtbestehen nochmal wiederholt werden. (Dass das auf die Vordiplom- und Diplomprüfungen, die jeweils aus vier Prüfungen bestehen, keinen Einfluss hat, kann sich jeder von euch selbst ausrechnen :-).
\zwischen{Übergangsregelung}
Hingewiesen sei auch noch auf folgende Regelungen für den Übergang: Befindet man sich schon in einem Prüfungsabschnitt, also hat man sich für eine erste Teilprüfung einer \mbox{Diplom-,} Vordiplom- oder Bachelor-Prüfung angemeldet, so kann man auf Antrag, den man bei der nächsten Anmeldung zu einer Teilprüfung stellen muss, diese Prüfung noch nach der alten Diplom- bzw. Bachelor-Prüfungsordnung prüfen. Ansonsten gelten automatisch die neuen Allgemeinen Prüfungsbestimmungen.
\textbf{@todo wie ist das vorherige bei uns beschlossen worden?}
Ihr findet die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen übrigens auch im Internet unter \url{http://www.tu-darmstadt.de/pvw/dez_ii/apb_endfassung.pdf%7D. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an die Fachschaft oder das für euch zuständige Studiensekreteriat wenden.
\autorensig{Arne Pottharst}
\bigskip
\textit{Mit freundlicher Genehmigung basierend auf einem Artikel von Sven Herrmann (Fachschaft Mathematik).}
\end{artikel}