e-BAföG: Deutsches Studentenwerk fordert gemeinschaftliche Lösung aller Bundesländer
* Deutsches Studentenwerk (DSW) fordert Bundesländer auf, sich im Interesse der Studierenden zu koordinieren * Vom e-Antrag bis zur e-Akte: vollständig digitalisiertes BAföG-Verfahren gefordert * Ab 1. August 2016 BAföG-e-Antrag in allen Bundesländern Pflicht
Karlsruhe/Berlin, 10. März 2016. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert die Bundesländer auf, sich zu koordinieren, damit wie geplant ab 1. August 2016 bundesweit ein einheitliches, vollständig digitalisiertes BAföG-Verfahren in allen 16 Bundesländern steht. Dies muss laut DSW Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen sowie Hinweise auch für beizufügende Anlagen enthalten.
Zum Auftakt des Jahrestreffens der BAföG-Expertinnen und Experten aus den 58 Studentenwerken in Karlsruhe erklärte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:
„Wir brauchen beim BAföG eine koordinierte, gemeinschaftliche Lösung aller 16 Bundesländer – und nicht im Extremfall 16 unterschiedliche Lösungen auf 16 Länder-Portalen. Die Studierenden haben Anspruch auf ein einfaches, transparentes, entbürokratisiertes, einheitliches System. Hier geht es um Kundenorientierung, nicht um föderale Kirchtumspolitik.“
Meyer auf der Heyde drängt die Bundesländer auch, das gesamte BAföG-Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Er sagt: „Das Ziel sind medienbruchfreie Prozesse, die zu vollständig auf elektronischem Weg durchgeführten Verwaltungsverfahren führen: So steht es wörtlich in der Gesetzesbegründung der 25. BAföG-Novelle. Das heißt im Klartext: Wir brauchen eine vollständige Digitalisierung, von BAföG-e-Antrag bis zur e-Akte, die dann auch bei einem Hochschulwechsel elektronisch weitergeleitet werden kann.“
„Einfach nur den BAföG-Antrag online zu stellen und dann die Studierenden zu bitten, alles ausgedruckt doch wieder schriftlich einzureichen: Das ist kein e-BAföG“, so Meyer auf der Heyde.
„Wir setzen auf die Selbstkoordinationsfähigkeit der Länder; doch die Zeit bis zum 1. August drängt.“
Die Bundesländer sind verpflichtet, ab 1. August 2016 eine elektronische BAföG-Antragstellung zu gewährleisten, einschließlich der elektronischen Identifikation. Während seit dem 1.1.2015 der Bund allein für die BAföG-Kosten aufkommt, sind die Länder weiterhin für die BAföG-Verwaltung zuständig.
Diese Pressemitteilung online: https://www.studentenwerke.de/de/content/e-baf%C3%B6g-deutsches-studentenwer...
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Eine weitere BAföG-Erhöhung noch vor der Bundestagswahl 2017
* Deutsches Studentenwerk (DSW): Jetzt die nächste BAföG-Erhöhung auf den Weg bringen * DSW: BAföG-Erhöhung erst wieder in der nächsten Legislaturperiode ab 2018, 2019 käme zu spät
Karlsruhe/Berlin, 10. März 2016. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Verband der 58 Studentenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG für Studierende umsetzen, fordert die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine weitere BAföG-Erhöhung auf den Weg zu bringen.
Zum Auftakt der „Förderungstagung“ des Deutschen Studentenwerks, die am 10. und 11. März 2016 beim Studierendenwerk Karlsruhe stattfindet, sagte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:
„Es ist gut, dass das BAföG zu diesem Wintersemester 2016/2017 nach nunmehr sechs Jahren erhöht wird. Damit aber die nächste BAföG-Erhöhung nicht erst nach der Regierungs- und Haushaltsbildung in den Jahren 2018 oder 2019 angegangen wird und möglicherweise dann frühestens 2020 wirkt, muss die Bundesregierung sie jetzt, noch vor der Bundestagswahl 2017, auf den Weg bringen.“
„Die BAföG-Erhöhung zu zum Herbst 2016 berücksichtigt nur die Preis- und Einkommensentwicklung bis Herbst 2014, dem Jahr, aus dem der letzte BAföG-Bericht der Bundesregierung stammt. Im Jahr 2017 wird der nächste, der 21. BAföG-Bericht vorliegen, der dann aufzeigt, wie das BAföG erhöht werden muss. Bis zum Sommer 2017 könnte die Bundesregierung darauf reagieren und noch vor der Bundestagswahl die nächste BAföG-Novelle klarmachen.“
„Am besten wäre die Verankerung einer automatischen Verstetigung auf Basis der BAföG-Berichte. Allerdings geht es nicht allein um die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge. Angesichts eines zeitversetzt möglichen Masterstudiums und des politisch gewollten Anstiegs von Studierenden, die aus einer vorherigen Berufstätigkeit an die Hochschulen kommen, gehören auch die Altersgrenzen im BAföG abgeschafft – und wir brauchen eine Lösung für Teilzeitstudierende. Das sind weitere Gründe, warum eine rasche, weitere BAföG-Novelle nötig ist.“
Das Studierendenwerk Karlsruhe ist am 10. und 11. März 2016 Gastgeber der DSW-Förderungstagung; 150 BAföG-Expertinnen und -Experten aus allen Studentenwerken tauschen sich auf dieser Verbandstagung aus.
Online-Version: https://www.studentenwerke.de/de/content/eine-weitere-baf%C3%B6g-erh%C3%B6hu...
Stefan Grob Referatsleiter Presse/Verbandskommunikation Stellvertreter des Generalsekretärs Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11 10178 Berlin Tel: 030-29 77 27-20 Mobil: 0163 29 77 272 stefan.grob@studentenwerke.demailto:stefan.grob@studentenwerke.de
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Am 14. März 2016 erscheint das DSW-Journal 1/2016 [DSW_01_COVER-Mailanhang]