\Titel Zweite Novelle der APB \Vorspann Dem Informatikstudenten von heute ist nicht entgangen, dass wir den Bachelor bereits in der dritten Version vorliegen haben. Jedoch unterliegt nicht nur der Informatik-Studiengang einem Fluss von ��nderungen, sondern auch die Allgemeinen Pr��fungsbestimmungen der TU Darmstadt. Diese wurden mit der Zustimmung des Senats am 9. April 2008 nach einer einj��hrigen, intensiven Diskussion in ihrer zweiten Novelle verabschiedet. Dies bedeutet wieder viele ��nderungen, von denen wir im folgenden die wichtigsten kurz vorstellen. Die zweite Novelle erm��glicht einen R��cktritt von einer angemeldeten Pr��fung bis eine Woche vor Pr��fungsbeginn, jedoch nur, wenn die An- und Abmeldung ��ber "elektronische Medien in Form von Internet-Plattformen" abl��uft. Im Gegenzug wird die Abmeldung in der letzten Woche auf gravierende F��lle beschr��nkt. Jetzt m��ssen nur noch die Pr��fungssekretariate nachziehen. Die wohl wichtigste Neuerung f��r Studenten findet sich bei den Wiederholungsversuchen. Bisher konnten nur 25% der Klausuren ein zweites Mal wiederholt werden, daf��r gab es aber nach der ersten und zweiten Wiederholung eine m��ndlichen Nachpr��fung, die ein Bestehen mit einer 4.0 erm��glichte. Nach der 2. Novelle fallen diese Nachpr��fungen weg und werden durch eine 100% Grenze der zweiten Wiederholung ersetzt. Das bedeutet, dass die Verbesserung durch eine Nachpr��fung auf eine 4.0 nicht mehr m��glich ist, jedoch immer eine zweite Wiederholung folgt. Diesem Konzept schlie��t sich eine obligatorische Beratung nach der ersten Wiederholung an, sofern diese nicht bestanden wurde. Dabei kann die zweite Wiederholungspr��fung im Einvernehmen von Pr��fendem und Pr��fling auch m��ndlich durchgef��hrt werden, sofern dies in den Ausf��hrungsbestimmungen vorgesehen ist. Dies ist aber leider in keinem Bachelor-Studiengang der Fall. ||border=1 ||'''APB''' ||'''2. Novelle''' || ||1. Pr��fung ||1. Pr��fung || ||1. Wiederholung ||1. Wiederholung || ||m��ndliche Nachpr��fung (max. 4.0) ||Pflichtberatung || ||2. Wiederholung (in 25% der F��lle) ||2. Wiederholung (schriftlich oder m��ndlich)|| ||m��ndlichen Nachpr��fung (max. 4.0) || || Eine Neuerung in den APB betrifft die Notenberechnung der Wahlbereiche. Hier werden bisher die Noten nach den Pr��fungsterminen aufgereiht und ��bersch��ssige Kreditpunkte an den j��ngsten Pr��fungen abgeschnitten. Nach der neuen Novelle sollen die Noten selbst aufgereiht werden (unabh��ngig davon, wann die Klausuren stattfanden) und ��berz��hlige Kreditpunkte bei den schlechtesten Noten abgeschnitten werden. Eine weitere ��nderung betrifft das Wechseln von Anwendungsf��chern im Master. Bisher musste das Anwendungsfach nach dem Antreten der ersten Pr��fung bis zum Ende durchgezogen werden. Nach der neuen Ordnung kann einmalig das Anwendungsfach gewechselt werden, auch wenn bereits eine oder mehrere Pr��fungen abgelegt wurden. Dazu muss jedoch ein begr��ndeter Antrag bei der Pr��fungskommission eingereicht und von ihr akzeptiert werden. Nach den neuen APB m��ssen alle schriftlichen Arbeiten, die nicht unter Aufsicht (Klausur) angefertigt werden, mit einem Verzeichnis von Quellen und Hilfsmitteln versehen werden. Dazu z��hlt ebenfalls die Abschlussarbeit. Dies ist eine Reaktion auf die gestiegene Anzahl an Plagiaten. Bisher hatte jeder Student das Recht, beliebige Veranstaltungen der TU Darmstadt zu besuchen und pr��fen zu lassen, auch wenn diese nicht direkt zu seinem Studium geh��rten. Mit in Kraft treten der Novelle muss vor der Pr��fung in einer beliebigen Veranstaltung zun��chst eine Pr��fung in dem eigenen Studium erfolgreich abgelegt worden sein. Des weiteren muss bei zulassungsbeschr��nkten Studieng��ngen die Teilnahme an einer Veranstaltung durch die zust��ndige Pr��fungskommission genehmigt werden. Es gibt noch ein paar weitere ��nderungen der APB, die hier, wegen eher geringem Interesse, nicht aufgef��hrt werden. Wer weitere Informationen haben m��chte, kann gerne jeden 1. und 3. Donnerstag ab 18 Uhr in D120 beim Bachelor/Master-Treffen vorbei schauen. Nun stellt sich abschlie��end die einfache Frage: F��r wen und ab wann gilt denn nun diese Novelle? Nun, sie gilt ab dem 1. November 2008 f��r alle Studierenden der TU Darmstadt, die nach den APB studieren. Davon betroffen sind alle Bachelor- und Master-Studierende sowie die Diplom-Studierenden, die sich im Sommersemester 2004 f��r ein Studium nach den APB entscheiden haben. Wer das vergessen hat, kann es einfach im zust��ndigen Pr��fungssekretariat nachfragen. Wie es nicht anders zu erwarten war, ist bereits Novelle 3 in Planung. Diese enth��lt aber im aktuellen Stand keine relevanten ��nderungen f��r Studierenden. \Author Ingo Reimund