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Rechtsanwälte
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade endete die Pressekonferenz mit Bundesinnenminitser a.D. Gerhart Baum, Prof. Dr. Julius Reiter und Dr. Timo Gansel zur geplanten Gesetzesänderung
der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie. Unten sehen Sie unsere Pressemitteilung, die sich zusätzlich mit Fotos der Personen sowie Veranstaltungsbildern im Anhang befindet.
Der Joker stirbt
Aufhebung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Immobilienkrediten geplant – Was Bankkunden jetzt wissen sollten
Berlin/Düsseldorf, den 9. Oktober 2015. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5922) zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU) vorgelegt, der die Vergabe von Immobilienkrediten
umfassend neu regeln soll. Laut Begründung soll dadurch ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ erreicht werden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Das verbraucherfreundliche „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhafter Belehrung wird beseitigt.
Ewiges Widerrufsrecht erleichtert Umfinanzierung
Fast alle Banken und Sparkassen haben ihre Kunden in der Vergangenheit falsch oder unzureichend über deren Widerrufsrecht belehrt, sodass Darlehensverträge noch heute widerrufen werden können – selbst, wenn sie bereits beendet sind. Dadurch
können Bankkunden umfinanzieren und zinsgünstige Kredite zu aktuellen Konditionen aufnehmen, ohne eine – häufig weit überhöhte - Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Haben sie bereits gezahlt, können sie diese zurückfordern.
Massive Einschränkung geplant
Gemäß aktueller Gesetzeslage können die Banken jederzeit nachbelehren. Ein weitergehendes Schutzbedürfnis ist daher nicht notwendig. Der neue Gesetzentwurf jedoch sieht ein automatisches Erlöschen des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen
nach einem Jahr und 14 Tagen vor - und zwar unabhängig davon, ob das Kreditinstitut zuvor seinen Belehrungs- bzw. Informationspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sogar für Altverträge soll das Widerrufsrecht rückwirkend abgeschafft werden.
Werden die Pläne Realität, wäre die Widerrufbarkeit für Altverträge ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr möglich. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah keine rückwirkende Einschränkung vor. Auch in der 1. Lesung im Bundestag war davon noch keine
Rede. Sollte das neue Gesetz Realität werden, wird die Verbraucherfreundlichkeit der bisherigen Regelung massiv beschnitten.
Verbraucher können noch handeln
Immerhin bleibt Betroffenen eine Schonfrist. Sinnvoll ist es, die eigenen Immobiliendarlehensverträge in den kommenden Wochen prüfen zu lassen, um rechtzeitig die notwendigen juristischen Schritte einleiten zu können. Die Chancen stehen
gut, denn die große Mehrzahl der Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 ist widerrufbar.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Baum Reiter & Collegen und Gansel Rechtsanwälte verfügen über Erfahrungen aus mehreren tausend geprüften Verträgen. Auf Grund der Erfolge und unseres Engagement wurden wir Kooperationspartner
von Haus & Grund Deutschland. Außerdem arbeiten wir mit den Verbraucherzentralen zusammen und werden von der Zeitschrift „Finanztest“ für den Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen empfohlen.
Unser Angebot: Kostenlose und rasche Prüfung der Widerrufsbelehrung.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Julius Reiter
Tel. 0211-836.805-70
Dr. Timo Gansel
Tel. 030-22.66.74-0
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Baum · Reiter & Collegen
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 836 805-70
Fax: 0211 / 836 805-78
e-mail:
kanzlei@baum-reiter.de
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