BAföG-Rückzahlung: Konditionen ändern sich
* Neue Regeln für Bafög-Rückzahler/-innen ab April 2020
· Studierende, die vor August 2019 BAföG erhalten haben, können bis 29. Februar 2020 auch die neuen Rückzahlungsbedingungen wählen
· Alt: 105 Euro im Monat, gedeckelt auf 10.000 Euro; neu: 77 Raten zu 130 Euro, gedeckelt auf 10.010 Euro
Berlin 20. Februar 2020. Die Rückzahlungsmodalitäten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ändern sich ab April 2020. Bis zum 29. Februar 2020 haben ehemalige BAföG-Empfänger/-innen, die vor August 2019 BAföG erhalten haben, die Wahl, ob sie den neuen oder den alten Rückzahlungsmodus nutzen möchten. Dafür ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA) nötig, welches für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteils zuständig ist.
Darauf weist das Deutsche Studentenwerk (DSW) hin, der Verband der Studenten- und Studierendenwerke; sie setzen im Auftrag von Bund Ländern das BAföG um.
Mit der jüngsten BAföG-Änderung im Jahr 2019 wurden die BAföG-Rückzahlungsbedingungen neu geregelt.
Bisher musste man die Hälfte der individuell erhaltenen BAföG-Förderung mit einer Rate von 105 Euro pro Monat zurückzahlen, wobei die Rückzahlungssumme insgesamt auf 10.000 Euro gedeckelt war. Die Monatsraten konnten allerdings auch niedriger ausfallen.
Nach der neuen Regelung, die seit Herbst 2019 gilt, müssen maximal 77 Monats-Raten zu je 130 Euro pro Monat zurückgezahlt werden, was maximal 10.010 Euro entspricht. Beginn der Rückzahlung ist sowohl nach der alten als auch nach der neuen Regelung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Ein Vorteil der neuen Regelung: Ehemaligen BAföG-Empfänger-/innen kann das Bundesverwaltungsamt zudem nach 20 Jahren die Darlehens-Restschuld erlassen, wenn sie
· erstmalig ab dem August 2019 BAföG-Förderung erhalten haben,
· finanziell nicht in der Lage waren, ihr BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und
· im gesamten Rückzahlungszeitraum ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind.
Wer vor August 2019 BAföG erhalten hat und die Geltung dieser neuen Regeln für sich beanspruchen möchte, muss dies bis zum 29. Februar 2020 gegenüber dem Bundesverwaltungsamt schriftlich erklären.
Ob der so beantragte Wechsel der Rückzahlungsmodalitäten vom Bundesverwaltungsamt akzeptiert wird, hängt von einer individuellen Abschätzung der Zahlungsfähigkeit ab und ist nur möglich, wenn die BAföG-Empfänger bisher ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BVA: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoe…
Diese Pressemitteilung finden Sie online unter:
https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-r%C3%BCckzahlung-kondit…
Mit besten Grüßen,
Moritz Leetz
Deutsches Studentenwerk
Presse- und Verbandskommunikation
Moritz.leetz(a)studentenwerke.de<mailto:Moritz.leetz@studentenwerke.de>
Tel.: +49 (0)30/297727-22
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Sagithjan Surendra ist „Student des Jahres“
· Student der Universität Erlangen-Nürnberg kämpft für Chancengerechtigkeit und wird für Gründung des „Aelius Förderwerks“ ausgezeichnet
Berlin, 6. Februar 2020. Sagithjan Surendra wird in diesem Jahr vom Deutschen Hochschulverband (DHV) und vom Deutschen Studentenwerk (DSW) als „Student des Jahres“ ausgezeichnet. Der Student der Molekularen Medizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist Vorstandsvorsitzender und treibende Kraft des „Aelius Förderwerks e. V“, das er 2017 im Alter von 18 Jahren ins Leben rief.
Junge Menschen aus Nichtakademikerfamilien, oftmals mit Migrationshintergrund, werden mit Hilfe des „Aelius Förderwerks“ darin unterstützt, ihren Bildungsweg unabhängig von der sozialen und finanziellen Situation des Elternhaushaltes selbstbestimmt zu gehen. Dank Surendras beherzter Initiative ist innerhalb kürzester Zeit ein breites Spektrum an Weiterbildungsseminaren, Workshops und Beratungsangeboten entstanden.
Das Förderwerk will nicht nur dabei helfen, „Durchhänger“, schwierige Situationen und Belastungen auf dem Bildungsweg abzufedern; es will vielmehr auch dazu ermuntern, Verantwortung zu übernehmen und den Blick über den Tellerrand hinaus zu wagen. Ein besonderes Element der ideellen Förderung ist das Mentoring-Programm „Dialog Chancen“. In diesem werden Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss individuell von einer persönlichen Mentorin bzw. von einem persönlichen Mentor aus Politik, Kultur oder Wissenschaft unterstützt, die bzw. der ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Das innovative Konzept trägt Früchte: Von der Arbeit des „Aelius Förderwerks“ haben schon 1.500 Schülerinnen und Schüler profitiert.
„Sagithjan Surendra ist als Sohn zweier Flüchtlinge aus Sri Lanka unter prekären finanziellen Umständen in Deutschland aufgewachsen. Diese Lebensgeschichte hat ihn jedoch nicht resignieren lassen, sondern zu einem beispielgebenden und herausragenden ehrenamtlichen Engagement animiert, für das er trotz eines zeitintensiven Studiums viel Herzblut und unzählige Stunden opfert. Sein beherztes Engagement bewegt auch andere, tätig zu werden. Um sich herum hat er ein inzwischen 50-köpfiges Team aus Studierenden unterschiedlichster Herkunft geschart, die oftmals selbst Hürden auf ihrem Bildungsweg überwinden mussten und ihr Erfahrungswissen nunmehr im Sinne der ,Hilfe zur Selbsthilfe‘ mit anderen teilen wollen. Mit dem Förderangebot, das sich gezielt an Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien richtet, leisten Sagithjan Surendra und sein Team einen wichtigen Beitrag zu fairen Bildungschancen in Deutschland, wo die soziale Herkunft nach wie vor in stärkerem Maße über den Bildungserfolg entscheidet als in anderen Ländern“, erklären DHV und DSW gemeinsam.
Den Preis „Student/-in des Jahres“ haben DHV und DSW zum fünften Mal ausgelobt. Mit der Auszeichnung wird eine Studentin bzw. ein Student ausgezeichnet, die bzw. der ein über die Leistungen im Studium hinausgehendes, herausragendes Engagement zeigt, das möglichst einzigartig und innovativ sein sollte. Diese Kriterien hat nach einhelliger Ansicht der DHV/DSW-Jury Sagithjan Surendra durch sein außergewöhnliches und in jeder Hinsicht vorbildliches Engagement erfüllt.
Der Preis „Student des Jahres“ wird auf der „Gala der Deutschen Wissenschaft“ am 6. April 2020 in Berlin verliehen. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro verbunden, das vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gestiftet wird.
Weitere Informationen zum „Aelius Förderwerk e. V.“ unter:
https://www.aelius-foerderwerk.com/foerderwerk
Ansprechpartner Medien beim Deutschen Hochschulverband:
Dr. Matthias Jaroch, Pressesprecher
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Tel. 0228 902 6615, Fax 0228 902 6690
E-Mail jaroch(at)hochschulverband.de
Ansprechpartner Medien beim Deutschen Studentenwerk:
Stefan Grob, Referatsleiter Presse
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel. 030 29 77 27 20, Mobil 0163 29 77 272
E-Mail stefan.grob(at)studentenwerke.de
Diese Pressemeldung finden Sie online unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/sagithjan-surendra-ist-%E2%80%9Est…
Mit besten Grüßen,
Moritz Leetz
Deutsches Studentenwerk
Presse- und Verbandskommunikation
Moritz.leetz(a)studentenwerke.de<mailto:Moritz.leetz@studentenwerke.de>
Tel.: +49 (0)30/297727-22
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