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BMBF unterstützt Studierende im gesamten Wintersemester weiter mit BAföG, Zuschüssen und zinsfreien Studienkrediten
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab heute wieder ein. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
"Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten - und das bis zum Ende des Wintersemesters. Damit wollen wir Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen.
Das Instrument der Überbrückungshilfe hat sich in den Monaten von Juni bis September bewährt. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen. Wir haben für die Beantragung und die Prüfung in den Studierenden- und Studentenwerken Anpassungen mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation und einige Erleichterungen vorgesehen. So können alle, auch Erstsemester, bei Bedarf unbürokratisch ihre pandemiebedingte Notlage nachweisen.
Diese Form der Nothilfe hatten wir zunächst ausgesetzt, weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren, in der eine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte. Durch den Teil-Lockdown werden nun vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb haben wir entschieden, dass die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende - dem bewährten KfW-Studienkredit - gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.
Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Wir haben in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten. Daher empfehle ich Betroffenen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.
Dass sich unsere gemeinsamen Anstrengungen mit den Hochschulen auszahlen, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) unter mehr als 28.000 Studierenden. Mich freut besonders, dass trotz der Corona-Pandemie die Studierenden nicht häufiger über einen Studienabbruch nachdenken als noch vor vier Jahren. Ein Großteil der Veranstaltungen konnte stattfinden, natürlich digital. Der Pragmatismus und die Kreativität, mit denen Hochschulen, Lehrende und Studierende die Lehre in der Pandemiezeit umgekrempelt haben, ermutigen mich. Die Hochschulen haben in dieser Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Diesen Weg müssen wir jetzt gemeinsam weitergehen, um das Beste aus der Situation zu machen."
Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt:
"Erneut stehen die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen - auch wenn der Beginn eines Wintersemesters für die BAföG-Ämter und viele weitere Arbeitsbereiche der Studentenwerke Hochkonjunktur bedeutet und ihre Arbeitskapazitäten voll beansprucht. Aber sie wollen und können helfen. Gerade in dieser Pandemie zeigt sich, wie systemrelevant die Studenten- und Studierendenwerke sind, und wie ernst sie ihren staatlichen Sozialauftrag nehmen, die Studierenden zu fördern. Die Beschäftigten der Studenten- und Studierendenwerke verdienen Anerkennung und Respekt."
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, erklärt:
"Wir freuen uns über die Entscheidung des Ministeriums, den KfW-Studienkredit bis zum Ende des Jahres 2021 zinslos zu stellen. Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist, um Studienabbrüche aufgrund der Corona-Pandemie zu verhindern. Die Verlängerung der zinslosen Phase gibt vielen jungen Menschen die notwenige Planungssicherheit, auch über die aktuelle Krise hinaus. Es ist in unser aller Interesse, dass Studierende sich weiterhin voll auf ihr Studium fokussieren können."
Hintergrund:
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de
Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
· deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
· Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
· EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
· Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
· Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende - aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten -in Anspruch nehmen.
Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.
Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.
Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe<http://www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe>.
Weitere Informationen:
FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studiere…
Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Fragen zu Anträgen können nur die Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort klären.
Mit besten Grüßen,
Moritz Leetz
Deutsches Studentenwerk
Presse- und Verbandskommunikation
Moritz.leetz(a)studentenwerke.de<mailto:Moritz.leetz@studentenwerke.de>
Tel.: +49 (0)30/297727-22
Mit besten Grüßen,
Moritz Leetz
Deutsches Studentenwerk
Presse- und Verbandskommunikation
Moritz.leetz(a)studentenwerke.de<mailto:Moritz.leetz@studentenwerke.de>
Tel.: +49 (0)30/297727-22
So finanziere ich mein Studium
· Neuer Info-Flyer des Deutschen Studentenwerks (DSW) informiert über Unterhalt der Eltern, BAföG, Jobben, Kredite und Stipendien
· DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Sozialberatungsstellen der Studentenwerke beraten umfassend zur Studienfinanzierung“
Berlin, 4.11.2020. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) zeigt mit seinem neuen Info-Flyer „Studium finanzieren“ die wichtigsten Wege der Studienfinanzierung auf. Die Publikation informiert komprimiert und übersichtlich über Elternunterhalt, Nebenjob, BAföG, Stipendien und Kredite.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde betont den praktischen Nutzen des Info-Flyers: "Unser Flyer ist als übergeordnete Informationsquelle gedacht, und diese Informationen haben grundsätzlich auch in Pandemie-Zeiten Bestand. Bei ihrer Finanzierungsplanung sollten Studieninteressierte sich bei Fragen und Unklarheiten beraten lassen, am besten bei den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke. Sie bieten unabhängige und kostenlose Beratung zu allen Themen der Studienfinanzierung an, nun pandemiebedingt online oder am Telefon."
Im DSW-Flyer „Studium finanzieren“ werden die verschiedenen Optionen der Finanzierung in einer Übersicht dargestellt. Der Flyer weist darauf hin, wie viel Geld Studierende im Monat durchschnittlich zur Verfügung haben und wofür sie es ausgeben.
Ein Schaubild stellt dar, welche Möglichkeiten Studierende nutzen können, falls sie kein BAföG oder nur eine BAföG-Teilförderung erhalten. Darüber hinaus wird erklärt, warum es sinnvoll ist einen BAföG-Antrag zu stellen, auch wenn die Studierenden selbst davon ausgehen, nicht BAföG-berechtigt zu sein.
Der Flyer online: https://www.studentenwerke.de/de/content/studium-finanzieren
Online-Übersicht der Sozialberatungsstellen der Studenten-/Studierendenwerke:
https://www.studentenwerke.de/de/ansprechpersonen-sozialberatung
Mit besten Grüßen,
Moritz Leetz
Deutsches Studentenwerk
Presse- und Verbandskommunikation
Moritz.leetz(a)studentenwerke.de<mailto:Moritz.leetz@studentenwerke.de>
Tel.: +49 (0)30/297727-22
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Studentenwerke: Staatlicher Finanzierungsanteil nur noch 8,7%
* Deutsches Studentenwerk (DSW) mit neuen Zahlen zur Finanzierung der Studentenwerke
* Zuschüsse oder Finanzhilfen der Bundesländer im Jahr 2019 bei 8,7% der Gesamteinnahmen
* Studentenwerke erwirtschafteten vor Corona 62% ihrer Einnahmen über Wohnheime und Hochschulgastronomie
Berlin, 2.11.2020. Der staatliche Finanzierungsanteil der 16 Bundesländer für ihre Studenten- und Studierendenwerke liegt bei 8,7% ihrer Einnahmen, und damit auf einem ähnlichen tiefen Niveau wie in den Vorjahren. Das teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke zusammengeschlossen sind. Der Verband fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung durch die Länder.
Gemäß der neuen DSW-Publikation „Studentenwerke im Zahlenspiegel 2019/2020“ machen die Zuschüsse und Finanzhilfen der Bundesländer im Jahr 2019 8,7% der Gesamteinnahmen der Studentenwerke aus. Anfang der 1990er Jahren trugen die Länder noch mit rund 24% zu den Einnahmen der Studentenwerke bei.
„Die Corvid-19-Pandemie bringt starke finanzielle Einbußen für die Studenten- und Studierendenwerke mit sich. Das fällt in eine Zeit, in der die Aufgaben der Studenten- und Studierendenwerke bei inzwischen fast 2,9 Millionen Studierenden ohnehin stetig wachsen. Das einzige, was sich nicht ändert, ist die geringe finanzielle Beteiligung der Bundesländer – das muss sich ändern“, fordert Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW).
„Darüber hinaus müssen die Länder zumindest einen Teil der Einnahmeverluste durch Corvid-19 ausgleichen, damit die Studenten- und Studierendenwerke durch die Pandemie nicht in eine unverschuldete Überschuldung geraten“, so Meyer auf der Heyde weiter.
62% ihrer Gesamteinnahmen von insgesamt 1,812 Milliarden Euro erwirtschafteten die Studentenwerke im vergangen Jahr selbst, durch Umsatzerlöse aus ihren Studierendenwohnheimen sowie Mensen und Cafeterien. Die Semesterbeiträge der Studierenden machen inzwischen mit 19% mehr als das Doppelte der Einnahmen der Studentenwerke aus als die Mittel der 16 Bundesländer.
„Studentenwerke im Zahlenspiegel 2019/201“ zum Download (120 Seiten, 1,4 MB):
https://www.studentenwerke.de/de/content/studenten-und-studierendenwerke-im…
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Das leisten die Studentenwerke
* 952 Mensen und Cafeterien, 195.000 Studierendenwohnheim-Plätze, 1,83 Milliarden Euro BAföG, 212 Kitas mit 9.217 Kita-Plätzen
* Deutsches Studentenwerk (DSW) mit neuer Broschüre zur Arbeit der 57 Studenten- und Studierendenwerke vor der Pandemie
* DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Ohne soziale Infrastruktur, ohne Studenten- und Studierendenwerke kein Studienerfolg“
Berlin, 02.11.2020. 952 Mensen, Cafeterien, Bistros, Kaffeebars; mehr als 195.000 Wohnheimplätze für Studierende mit einer durchschnittlichen Warmmiete von 256 Euro im Monat, 9.217 Kita-Plätze für die Kinder studentischer Eltern, mehr als 1,8 Milliarden Euro ausgezahlte BAföG-Mittel: Das Deutsche Studentenwerk (DSW) zeigt mit einer neuen Publikation, was die 57 Studenten- und Studierendenwerke im normalen Hochschulbetrieb leisten.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Die Studentenwerke sind moderne Sozialunternehmen. Ihre Arbeit ist nicht gewinnorientiert, sondern gemeinnützig. Das Wohl der Studierenden steht an erster Stelle, nicht etwa Profit. Den Studierenden den Rücken freizuhalten, damit sie sich auf ihr Studium konzentrieren können, ist die Hauptaufgabe der Studentenwerke. Das gilt genauso in der Pandemie.“
Die neue DSW-Publikation „Studentenwerke im Zahlenspiegel 2019/2020“ zeigt: Neben Mensen, Wohnheimen, Kitas und der Umsetzung des Studierenden-BAföG gehören auch studienbegleitende Beratung, die von den Studentenwerken mitverhandelten Semestertickets, die Service- und Beratungsangebote für ausländische Studierende oder die kulturelle Förderung zum Leistungsportfolio der Studenten- und Studierendenwerke.
43 Studentenwerke bieten psychologische Beratung an; 46 haben Sozialberatungsstellen. 53 Studentenwerke haben Darlehenskassen oder Härtefonds für Studierende in finanziellen Notlagen. 34 Studentenwerke bieten in ihren Mensen sogenannte Freitische für bedürftige Studierende. 29 Studentenwerke fördern kulturelle Workshops und Kurse für Studierende.
Meyer auf der Heyde betont: „Als Anstalten des öffentlichen Rechts haben die Studentenwerke den Auftrag, die Studierenden wirtschaftlich, sozial und kulturell zu fördern. Das tun sie mit einem beeindruckend breiten Portfolio von Service- und Beratungsangeboten. Sie tun dies aber nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und erwirtschaften 62% ihrer Einnahmen selbst.“
Die 57 Studenten- und Studierendenwerke in Zahlen:
· 20.127 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
· 195.308 Wohnheimplätze
· 1,83 Milliarden Euro BAföG im Jahr 2019 im Auftrag von Bund und Ländern
· 23 Studentenwerke mit studentischer Arbeitsvermittlung
· 34 Studentenwerke mit Semesterticket
· Darlehenskassen mit günstigen Studienabschlussdarlehen oder Härtefonds für Studierende in finanziellen Notlagen in 53 Studentenwerken
· 952 Mensen, Cafeterien, Restaurants, Bistros, Kaffeebars mit 236.598 Sitzplätzen, Jahresumsatz 2019: 446 Millionen Euro
· 49 Studentenwerke mit rollstuhlgängigen Wohnplätzen
· 50 Studentenwerke mit besonderen Wohnangeboten für Studierende mit Kind
· 41 Studentenwerke mit Wohnraumvermittlung: Angebote von Privatvermietern an Studierende
· 9.122 Plätze in 209 Kinderbetreuungseinrichtungen
· 43 Studentenwerke mit psychologischer Beratung
· 46 Sozialberatungsstellen
· 29 Studentenwerke mit Rechtsberatung
· vier Studentenwerke mit technischen Hilfsmitteln für Studierende mit Behinderung
· 42 Studentenwerke mit studentischen Wohnheimtutorinnen und -tutoren zur besseren Integration ausländischer Studierender
· Kultur: 23 Theaterbühnen, 30 Probe- und Übungsräume für studentische Gruppen, 10 Fotolabors, 31 Galerien, 22 Kneipen mit Kulturprogramm, 29 Studentenwerke mit kulturellen Kursen bzw. Workshops, 21 Studentenwerke mit Kultur-Festivals und -Wettbewerben
· 21 Studentenwerke mit Fitness- und Sportangeboten für Studierende
· 13 Studentenwerke mit Internetpools mit freiem Zugang
„Studentenwerke im Zahlenspiegel 2019/2020“ zum Download (120 Seiten,1,4 MB):
https://www.studentenwerke.de/de/content/studenten-und-studierendenwerke-im…
Mit besten Grüßen,
Moritz Leetz
Deutsches Studentenwerk
Presse- und Verbandskommunikation
Moritz.leetz(a)studentenwerke.de<mailto:Moritz.leetz@studentenwerke.de>
Tel.: +49 (0)30/297727-22
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