Sehr geehrte Damen und Herren,
NICE (Network of InterCultural Exchange) widmet sich dem Bildungs- und
Kulturaustausch und vermittelt in diesem Zusammenhang Praktika in
Argentinien. Da ich bei NICE für den Kontakt zu Hochschulmedien
verantwortlich bin, möchte ich Sie heute auf unsere Gratispraktika
aufmerksam machen, die wir derzeit im Rahmen eines Förderprogramms
ausschreiben.
Die kostenlose Vermittlung von Gratispraktika, die NICE jedes Semester in
verschiedenen Bereichen anbietet, hat zum Ziel, Studenten zu unterstützen,
deren finanzieller Hintergrund nicht selbstverständlich die Beauftragung
einer Praktikumsvermittlung erlaubt. Anbei füge ich Ihnen die aktuellen
Gratispraktika sowie vier Kurzberichte zu NICE und unseren Gratispraktika in
alternativen Längen bei. Falls Sie denken, dass diese Thematik für Ihre
Leser interessant sein könnte, würde ich mich über eine Veröffentlichung
sehr freuen!
Auch Fotos können von NICE gestellt werden. Sprechen Sie mich hierzu einfach
kurz an und ich werde Ihnen eine Auswahl zukommen lassen.
Für Fragen zu den Gratispraktika, zu NICE oder zu Praktika in Argentinien im
Allgemeinen stehe ich ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ein ausführliches
Bild zu NICE erhalten Sie zudem über unserer Website www.nice-praktikum.de.
Wir hoffen, mit dieser Informationsmail Ihr Interesse geweckt zu haben und
freuen uns, wieder von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Trott
P.S. Sollten Sie nicht mehr über Neuigkeiten von NICE informiert werden
wollen, so geben Sie uns bitte kurz per Mail Bescheid. Wir werden Sie dann
umgehend aus unserer Kontaktdatenbank löschen.
NICE
Network of InterCultural Exchange (Pasantía e.V.)
Mariano Moreno 189
5000 Córdoba
Argentina
www.nice-praktikum.de
Tel: +54 (0)351 5713411
Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Publikation der nachfolgenden Ankündigung* *in den von Ihnen
herausgegebenen Zeitschriften und sonstigen Medien wären wir sehr dankbar.
Weitergehende Informationen zu diesem Studienangebot können Sie unseren
Internetseiten entnehmen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
-----------------------PRESSEMITTEILUNG---------------------------
*Berufliche Weiterbildung für Naturwissenschaftler und Ingenieure
10 Jahre Fernstudium "Europäisches Umweltrecht" an der Universität in
Koblenz
*
/Zum zehnten Mal in Folge wird das Zentrum für Fernstudien und
Universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau auch 2011
wieder seinen berufsbegleitenden Fernstudienkurs "Europäisches
Umweltrecht" anbieten. Neben Grundlagen zu Geschichte, Aufbau und
Arbeitsweise der Europäischen Union sowie zur Allgemeinen
EU-Umweltpolitik werden Kenntnisse zum europäischen Naturschutz-,
Gewässerschutz- und Immissionsschutzrecht ebenso wie zum Abfall-,
Chemikalien- und Biotechnologierecht vermittelt. Der Kurs startet im
April 2011 und endet mit einem zweitägigen Seminar am 19./20. August in
Koblenz. Anmeldeschluss ist der 15. März 2011./
Seit nunmehr 10 Jahren richtet die Universität Koblenz-Landau
alljährlich einen berufsbegleitenden Fernstudienkurs zum europäischen
Umweltrecht aus. Die Nachfrage nach diesem wissenschaftlichen
Weiterbildungsangebot ist ungebrochen: Etwa 40 Studierende aus dem
gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland informieren sich
jedes Jahr über die Grundlagen der Europäischen Union und über aktuelle
Tendenzen auf dem Gebiet des sich schnell fortentwickelnden
EU-Umweltrechts. Auch 2011 wird die Universität die Maßnahme daher
wieder anbieten.
Die Konzeption dieses viermonatigen Kurses als berufsbegleitendes
Fernstudium kommt gerade Berufstätigen mit einem meist eng begrenzten
Zeitbudget sehr entgegen. Didaktisch aufbereitete Fernstudienmaterialien
und eine über Internet erreichbare E-Learning-Plattform garantieren ein
hohes Maß an räumlicher und zeitlicher Unabhängigkeit, das Studium kann
überwiegend von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus bewältigt werden.
Lediglich für ein zweitägiges Abschlussseminar müssen die
Teilnehmer/innen nach Koblenz anreisen.
Thematische Schwerpunkte des Kurses sind u.a. die Geschichte und
Strukturen der Europäischen Union, Grundlagen der europäischen
Gesetzgebung, Konzepte der EU-Umweltpolitik, Umweltverfassungs- und
Umweltvölkerrecht, planerische und ökonomische Instrumente sowie das
europäische Naturschutz-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrecht wie
auch das Chemikalien-, Gentechnik- und Abfallrecht.
Das Weiterbildungsangebot wendet sich in erster Linie an
Naturwissenschaftler/innen und Ingenieure/innen, doch auch
Absolventen/innen anderer Fachrichtungen können zugelassen werden. Bei
fehlendem Hochschulabschluss wird eine berufliche Tätigkeit im
Umweltbereich vorausgesetzt. Anmeldeschluss für das Sommersemester 2011
ist der 15. März 2011.
*Infos:*
Universität Koblenz-Landau -- Zentrum für Fernstudien und Universitäre
Weiterbildung
Postfach 201 602 · D-56016 Koblenz
Phone: ++49 (0)261 287-1520 · Fax: ++49 (0)261 287-1521
E-Mail: eelaw(a)uni-koblenz.de
Internet: http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/zfuw/Angebote/wfu/eelaw
*KOBLENZ, den 01. Dezember 2010*
-----------------------PRESSEMITTEILUNG---------------------------
Der Pressetext kann als PDF-Datei von unserer Presseseite
heruntergeladen werden:
http://www.uni-koblenz-landau.de/koblenz/zfuw/aktuelles/Presse
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Pressemeldung auch in einem anderen
Dateiformat zu.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns vorab recht herzlich.
Falls Sie unsere Pressemitteilungen künftig nicht mehr erhalten möchten,
klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Unsubscribe-Link.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ZFUW-Team
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW)
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
D-56070 Koblenz
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Tel.: ++49-(0)261-287-1500
Fax: ++49-(0)261-287-1501
E-Mail: zfuww(a)uni-koblenz.de
Internet: http://www.zfuw.uni-koblenz.de/
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Pressemitteilung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) vom 1. Dezember
2010
GI stellt zehn Thesen zu Sicherheit und Datenschutz in Cloud Computing vor
Bonn, 1. Dezember 2010 Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat
zehn Thesen zu Sicherheit und Datenschutz in Cloud Computing vorgestellt. Im
Cloud Computing werden viele vernetzte Rechner gemeinsam genutzt.
Cloud Computing ist in aller Munde und wird heute in vielfältigen
Umgebungen eingesetzt. Deshalb ist es sehr wichtig, Risiken zu kennen und
Handreichungen für einen verantwortungsvollen Einsatz von Clouds zu
definieren., sagte GI-Präsident Stefan Jähnichen. Die GI habe deshalb
folgende zehn Thesen aufgestellt, die die Herausforderungen Identity
Management, Access Control und Integrity Control, Logging und Auditing, Risk
Management und rechtlicher Compliance aus technischer und juristischer Sicht
beschreiben.
Cloud Computing (früher: Grid-Computing und Utility Computing) bezeichnet
preiswerte zentral und dynamisch organisierte große (verteilte und
virtualisierte) Cluster von IT-Systemen (shared infrastructures,
Server-Farmen): Hardware, Speicher- und Netzkapazitäten, Plattformen
(Datenbanken und Run-Time-Environment) und Anwendungen (verteilte Nutzung
von Software: Hosted Applications). Öffentliche Clouds werden sind in
Deutschland und/oder, im Ausland oder an nicht (näher) spezifizierten Orten
und auch off-shore angesiedelt; jedenfalls kann der Anwender nicht erkennen,
an welchem Ort des weltweiten Internets seine Daten gespeichert oder
verarbeitet werden: Die Cloud ist intransparent und damit unkontrollierbar:
Öffentliche Clouds werden von Outsourcingnehmern auch ohne ausdrückliche
Information des Auftraggebers eingesetzt. Wir alle benutzen Clouds wenn wir
z.B. mit Suchmaschinen, Software as a Service, webbasierten Maildiensten,
Social Communities und Kalendern im Internet arbeiten.
Die folgenden Herausforderungen hinsichtlich Identity Management, Access
Control und Integrity Control, Logging und Auditing, Risk Management und
rechtlicher Compliance müssen also gelöst werden:
1.
Clouds können ein Sicherheitsrisiko darstellen wegen der außerhalb
des Unternehmens fehlenden Durchsetzungsmöglichkeit unternehmenseigener
Sicherheitspolitiken, -strategien und -verfahren sowie Sicherheitsmaßnahmen
und ihrer Kontrollierbarkeit. Das Gesamt-Sicherheitsniveau bei Cloud
Computing kann naturgemäß nicht höher sein als das Sicherheitsniveau
innerhalb des Unternehmens - durch die unverzichtbare Vor- und
Nach-Verarbeitung im Unternehmen.
2.
Daher lassen bereits heute Unternehmen nur ausgewählte Daten in
öffentlichen Clouds verarbeiten und verarbeiten wertvolle Daten
ausschließlich in privaten Clouds (in-house).
3.
Private Clouds unterscheiden sich unter Sicherheitsaspekten nicht
von den herkömmlichen unternehmenseigenen IT-Systemen, weil sie der
unternehmenseigenen Sicherheitspolitik unterliegen und vollständig
kontrolliert werden können. Entsprechendes gilt für rechtliche Vorgaben für
die innerbetriebliche Informationsverarbeitung.
4.
Bei der Nutzung öffentlicher Clouds (und auch hybrider) sind
nationale Gesetze und branchenspezifische Selbstregulierungsmaßnahmen
einzuhalten (Compliance); daraus folgt für einige Branchen, dass Clouds gar
nicht genutzt werden dürfen. Risikomanagement (z. B. aus § 91 Abs. 2 AktG)
und Sicherheitskonzepte sind bei der Nutzung von Clouds anzupassen.
Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus dem Datenschutzrecht, das die
Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU nur sehr
eingeschränkt zulässt und auch innerhalb der EU Pflichten für die
Auftragsdatenverarbeitung festsetzt, die nur eine eingeschränkte Nutzung
öffentlicher Clouds erlauben.
5.
Der Transport der zu verarbeitenden Daten zu öffentlichen Clouds
erfolgt über das völlig unsichere Internet und kann nur äußerst aufwändig
abgesichert werden.
6.
Daten können zur Erhöhung der Vertraulichkeit in der Cloud
verschlüsselt gespeichert werden; allerdings können Daten nicht
verschlüsselt verarbeitet werden, dazu müssen sie in der Cloud erst wieder
entschlüsselt werden können dann allerdings in öffentlichen Clouds von
Dritten ausgelesen werden. Alle eingesetzten Standard- und/oder
Individualprogramme zum Transport zu Clouds und zur Verwaltung von Clouds
(Virtualisierung, Lastausgleich, geografische Verteilung, Sicherungs- und
Sicherheitsmaßnahmen etc.) und auch Verschlüsselungsprogramme und Protokolle
sind nicht fehlerfrei; sie können vielmehr kritische (aus dem Internet
ausnutzbare) Sicherheitslücken enthalten, die (unbekannten) Dritten ein
Auslesen oder Abhören der Daten erlauben.
7.
Sicherheitsrelevante Vorfälle müssen sorgfältig untersucht werden
können (Forensik). Dies wird allerdings durch die geografische Verteilung
der sehr vielen genutzten IT-Systeme schwierig bis unmöglich. Die
Beschlagnahme lokalisierter Daten(träger) durch Ermittlungsbehörden
verursacht Probleme, weil entweder der auf Virtualisierung und
Mehrmandantenfähigkeit basierende Cloud-Betrieb gestört wird oder die
Alternative eines (potentiell manipulierten) Snapshots der Daten aus der
Cloud nur verminderten Beweiswert vor Gericht hat.
8.
Cloud-Betreiber können ihre Dienste einstellen - z.B. bei
wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Auch in solchen Fällen muss nicht nur
vertraglich sondern auch technisch die volle Kontrolle durch den Anwender
erhalten bleiben: Das so genannte vendor-lock-in könnte etwa durch
branchenübergreifende Standards verhindert werden. Unentgeltliche
Cloud-basierte Dienste werden häufig ohne jegliche Garantie angeboten, so
dass die verarbeiten Daten besonders hohen Risiken ausgesetzt sind. Verträge
bevorzugen zudem derzeit die Cloud-Anbieter und berücksichtigen nicht in
angemessener Form die Interessen der Cloud-Nutzer.
9.
Bei vertraglichen Vereinbarungen besteht häufig eine Diskrepanz zur
technischen Durchsetzung (z.B. technische Unmöglichkeit der Datenlöschung
bei Vertragsende oder besonderen Ereignissen wie Insolvenz).
10.
Zur Beherrschung der Risiken durch gemeinsame Nutzung von Hard- und
Software (Internet, Infrastruktur, Software und Verfahren) gleichzeitig mit
unbekannten Dritten muss Cloud Computing dem Wert der verarbeiteten Daten
entsprechend abgesichert werden. Öffentliche Clouds müssen wie Kritische
Infrastrukturen behandelt werden, sofern sie allgemein und weitverbreitet
genutzt werden sollen. Dabei sind auch kartellrechtliche Aspekte wie die
Essential-facilities-Doktrin zu beachten.
Insgesamt ergeben sich stark erhöhte Anforderungen an die Absicherung
unternehmenseigener und auch privater Datenverarbeitung bei Cloud Computing
und zwar hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität, Verbindlichkeit (z.B.
Authentifizierung Berechtigter) und Verfügbarkeit der verarbeiteten Daten
und genutzten IT-Systeme, ferner auch stark erhöhte Anforderungen an die
rechtliche Absicherung.
Die Pressemitteilung mit weiterführenden Literaturhinweisen finden Sie unter
www.gi.de/presse.
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige
Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und
Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 24.000
Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im
deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft,
Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Lehre und Forschung.
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Vielen Dank!
Cornelia Winter
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Stellvertreterin des Geschäftsführers
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Wissenschaftszentrum
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228/302-145 / Fax: +49 (0)228/302-167
E-Mail: gs(a)gi.de / WWW: <http://www.gi.de> http://www.gi.de
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Cornelia Winter
Tel.: +49 (0)228/302-147 / E-Mail: cornelia.winter(a)gi.de
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